Äußere Form von Praktikumszeugnissen
Inhalt und Aufbau der Praktikumszeugnisse sind eine Sache, die sich erst auf den zweiten Blick erschließen. Der erste Eindruck entsteht jedoch durch die äußere Form. Zwar stehen vor dem Gesetz Arbeits- und Praktikumszeugnis auf Augenhöhe - mancher Aussteller scheint hier aber anderer Meinung. Und so lässt die Form des Praktikumszeugnisses häufig einiges zu wünschen übrig. Allerdings muss sich kein Zeugnisempfänger mit diesem Zustand zufriedengeben. Ein Zeugnisberichtigungsanspruch besteht auch dann, wenn die äußere Form nicht eingehalten wird. Welche Stolpersteine hält das Praktikumszeugnis an dieser Stelle aber bereit?
Punkt 1 betrifft den Briefbogen: Unternehmen sind seitens der Rechtsprechung dazu angehalten, einen Firmenbriefbogen mit allen wichtigen Daten zum Aussteller zu verwenden. Daher verbietet sich einfaches Schreibpapier, am besten noch mit Lineatur. Gleichfalls ein absolutes No-Go: Das handschriftlich ausgestellte Praktikumszeugnis. Entsprechend der alltäglichen Geschäftskorrespondenz ist auch ein Zeugnis für im Unternehmen beschäftigte Hospitanten in maschineller Form zu erarbeiten. Einzig der Unterzeichner tritt handschriftlich in Erscheinung.
Da ein Praktikumszeugnis auch in den Bewerbungsunterlagen des Zeugnisempfängers landet, ist Sauberkeit bei dessen Erstellung natürlich oberstes Gebot. Flecken, Verbesserungen im Text oder abgerissene Ecken des Briefbogens sind Gründe, aus denen der Empfänger das Zeugnis wieder zurückweisen kann. Gleiches gilt für Unterstreichungen oder Hervorhebungen anderer Art wie etwa kursive Schreibweisen, Anführungszeichen und Ähnliches. Auch hier entsteht ein Zeugnisberichtigungsanspruch seitens des Empfängers.
Fazit: Auch ein Praktikumszeugnis muss gewissen Formvorschriften genügen und sollte darüber hinaus auf einem sauberen Firmenbriefbogen und ohne Hervorhebungen verfasst sein. Knickungen zum Zweck des Versands per Post sind allerdings zulässig und kein Zurückweisungsgrund.
Anzeige: