Struktur und Aufbau von Praktikumszeugnissen

Ein Praktikumszeugnis ist für den Empfänger in vielen Fällen ein Schriftstück, das sich in Bewerbungsmappen wiederfindet und hier herausragende Leistungen und besondere Fähigkeiten hervorheben soll. Insofern ähnelt es dem Arbeitszeugnis. Und muss einer gewissen Form genügen, um am Ende nicht den falschen Eindruck zu erwecken. Im Rahmen der Zeugnisprüfung muss jeder Praktikant daher nicht nur den Inhalt auf seine Richtigkeit prüfen. Auch die Form ist ein ernst zu nehmender Punkt. Wie sehen Struktur und Aufbau des Praktikumszeugnisses in der Theorie aber aus?


Grundsätzlich orientiert sich das Praktikumszeugnis in Struktur und Aufbau an einem Arbeitszeugnis, wie es Beschäftigte beim Ausscheiden aus einem Unternehmen erhalten. Dies beginnt bereits bei der Auswahl des Papierbogens. Angebracht ist ein Firmenbogen mit Angaben zur Firmenadresse und weiteren Kontaktdaten. Fehlen diese wichtigen Angaben im Praktikumszeugnis, kann der Empfänger auf einer Berichtigung bestehen. Neben den Firmendaten ist gerade das qualifizierte Praktikumszeugnis an gewisse Vorgaben bezüglich des Aufbaus gebunden.

Durch die Überschrift sollte klar sein, um was es sich handelt. Mit der Formulierung "Zeugnis" oder "Praktikumszeugnis" wird der Aussteller diesem Anspruch gerecht. Anschließend folgt die Eingangsformel mit den persönlichen Daten des Zeugnisempfängers. Im einfachen Praktikumszeugnis und im qualifizierten Zeugnis ist natürlich die Dauer des Praktikums und die Aufgabenbeschreibung festzuhalten. Betreffs der Struktur und des Aufbaus unterscheiden sich beide aber im folgenden Punkt: Im qualifizierten Praktikumszeugnis folgt nach der Aufgabenbeschreibung die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung. Im Schlussabsatz gleichen sich beide Formen des Praktikumszeugnisses wieder. Neben Schlussformel und der Unterschrift des Zeugnisausstellers ist hier auch das Datum wichtiger Bestandteil des Zeugnisses. Die Unterschrift sollte grundsätzlich handschriftlich von einer Person erfolgen, die in der Unternehmenshierarchie über dem Zeugnisempfänger steht. Dies gilt für Arbeits- und Praktikumszeugnisse gleichermaßen. Bezüglich des Ausstellungsdatums wird in den meisten Fällen der Tag des Ausscheidens aus dem Unternehmen gewählt. Selbst nach Berichtigungen bleibt das Datum meist unverändert.