Praktikantenrechte im Unternehmen

Praktikanten stehen heutzutage nicht selten in der Unternehmenshierarchie ganz unten. Allerdings sind sie dabei keineswegs rechtlos. Eher ist das Gegenteil der Fall: Gerade bei einem freiwilligen Praktikum unterschätzen Unternehmen die Praktikantenrechte. Jeder Praktikant genießt in einem solchen Fall die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer. Dies beginnt bei Fragen zum Thema Urlaub, erstreckt sich über die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und endet bei Kündigungsfristen. Wer sich freiwillig für ein Praktikum entscheidet, hat unter anderem Anspruch auf bezahlten Urlaub.


Immer wieder ein Knackpunkt ist das Praktikumszeugnis. Auch hier nehmen Unternehmen die gesetzlichen Vorschriften mitunter auf die leichte Schulter. Dabei hat der Praktikant auch hier den Anspruch auf ein wohlwollendes Zeugnis, den er notfalls juristisch durchsetzen kann. Da ein freiwilliges Praktikum als Beschäftigungsverhältnis anerkannt wird, greift in einem solchen Fall zudem das Arbeitsrecht. Etwas anders verhält sich die Situation beim Pflichtpraktikum. Hier ist die Tätigkeit Bestandteil der akademischen Ausbildung. Daher fallen Urlaubsanspruch und viele der Arbeitnehmerrechte wie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall weg. Allerdings mit einer Ausnahme: Vorpraktika zum Studium sind als Beschäftigungsverhältnisse eingestuft. Zusätzlich müssen Unternehmen auf die formaljuristische Definition eins Pflichtpraktikums achten. Überwiegt statt des Lerncharakters der Arbeitscharakter, liegt der Verdacht eines Scheinpraktikums nahe - was auch die Rechte des Praktikanten berührt.