Gut abgesichert im Praktikum
Nicht nur hinsichtlich der Finanzierung gibt es vor einem Praktikum eine Menge zu beachten - auch aus versicherungstechnischen Gründen sollte man vor einem Praktikum detaillierte Informationen einholen. Insbesondere in Bezug auf die Sozialversicherung kann die Ableistung eines Praktikums zu Veränderungen führen. Diese Veränderungen sollte man kennen, damit man eventuelle finanzielle Mehrbelastungen von vornherein einplanen kann.
Gerade bei freiwilligen Praktika kann es unter Umständen zu Veränderungen in der Sozialversicherungspflicht kommen. Hier spielt es vor allem eine Rolle, ob und in welchem Umfang das Praktikum bezahlt wird und welche Zeit dieses in Anspruch nimmt. Ab einer gewissen Dauer bzw. Wochenstundenanzahl und/oder Vergütung müssen unter Umständen Beiträge zur Krankenkasse sowie zur Renten- und Pflegeversicherung geleistet werden.
Aber nicht alle Personen, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, sind von der Versicherungspflicht befreit. Schreibt die Studienordnung etwa vor, dass ein Praktikum absolviert werden muss, bevor man sich überhaupt für das jeweilige Studienfach einschreiben kann, muss man sich selbst um die Sozialversicherung kümmern. Für Studierende, die ein Pflichtpraktikum im Studium absolvieren, herrscht Versicherungsfreiheit - die Krankenversicherungspflicht bleibt aber dann erhalten, wenn der Student nicht mehr familienversichert ist.
Da es angesichts der Frage, ob man bereits sozialversicherungspflichtig ist oder nicht im individuellen Fall schnell zu Unsicherheiten kommen kann, sollte man alle notwendigen Informationen zu diesem Thema bei seiner Krankenkasse einholen. Wer im Vorfeld weiß, was es zu beachten gilt, kann zum Beispiel mitunter durch die Wahl des Zeitpunktes für ein Praktikum Nachteile vermeiden.
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