Praktikumsvergütung
Die Praktikumsvergütung ist oft ein heikles Thema: Oft müssen sich Praktikanten mit sehr geringen Aufwandsentschädigungen oder gar ohne Bezahlung zufriedengeben. Die nicht gerechte Vergütung von Praktika ist bereits seit Längerem immer wieder Gegenstand heißer Diskussionen. Viele Personen sehen es nicht ein, dass ein Praktikant, der ja auch etwas für das Unternehmen leistet, nicht gerecht entlohnt wird. Unternehmen halten oft dagegen und argumentieren, dass Praktikanten auch Arbeit bedeuten und dass eine höhere Bezahlung dazu führen würde, dass weniger Praktikanten beschäftigt werden könnten.
Aus eigenem Interesse sollte man als Studierender sicherlich zunächst einmal versuchen, ein bezahltes Praktikum zu finden. Ist das nicht möglich, muss man selbst entscheiden, zu welchen Abstrichen man bereit ist. Dabei sollte man sich aber auch immer bewusst sein, dass die eigenen Leistungen - auch wenn sie noch nicht perfekt sind - etwas wert sind. Zu Beginn seines Studiums kann man sicherlich einmal ein unbezahltes Praktikum absolvieren. Als Studierender im fortgeschrittenen Semester oder gar als Absolvent hingegen sollten unbezahlte Praktika der Vergangenheit angehören. Natürlich ist diese Idealvorstellung nicht immer mit der Realität vereinbar. Eine gerechte Vergütung kann aber nur dann gang und gäbe werden, wenn sich Studierende nicht zu Massen mit unbezahlten Praktika zufriedengeben.
Hat man das Glück, einen bezahlten Praktikumsplatz gefunden zu haben, können sich hierdurch allerdings auch wieder Verpflichtungen ergeben - insbesondere was die Sozialversicherungspflicht anbelangt. Ob es hier im individuellen Fall zu Veränderungen kommen kann, sollte man mit seiner Krankenkasse und seinem Praktikumsgeber abklären.
Auch wenn das Unternehmen, in dem man ein Praktikum absolviert, eine Aufwandsentschädigung bezahlt, stellt sich für viele Studierende die Frage, wie sie den Rest ihres Lebensunterhaltes während des Praktikums finanzieren können. Zu beachten ist hierbei auch, was mit dem eventuell vorhandenen Recht auf BAföG geschieht, wenn man ein Praktikum absolviert. Auf diesen Punkt sowie auch auf die allgemeine Frage, wie man ein Praktikum finanzieren kann, gehen wir im Folgenden ein.
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