Zeugnisprüfung: Diese Rechte haben Sie

Im Arbeitsalltag sorgt das Arbeitszeugnis immer wieder für Auseinandersetzungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Leider kennen diese Situation auch Praktikanten. Immer wieder sorgt das Praktikumszeugnis im Nachhinein für Ärger. Nicht nur dessen Inhalt kann zum Streitpunkt werden. Bereits die Erstellung eines Zeugnisses ist nicht in jedem Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Per Gesetz haben selbst Hospitanten Anspruch auf ein Zeugnis. Und können ihrem Anspruch zur Not auch gerichtlich Nachdruck verleihen. Vor diesem letzten Schritt raten Experten zu einem anderen Weg.


Schriftlich sollte man dem Unternehmen eine Frist setzen, in welcher das Praktikumszeugnis zu erstellen ist. Aber auch wer ohne Probleme an sein Zeugnis kommt, sollte sich nicht auf den vermeintlichen Lorbeeren ausruhen. Die Zeugnisprüfung hält immer wieder Interessantes und Überraschungen bereit - mitunter auch der unangenehmen Sorte. Grundsätzlich muss das Praktikumszeugnis der Wahrheit entsprechen. Ein großes Problem ist dabei die Beweispflicht. Liegt eine unterdurchschnittliche Bewertung der Leistungen vor, so hat der Arbeitgeber einen schlüssigen Nachweis über die Gründe zu führen - falls der Praktikant nur auf eine durchschnittliche Bewertung aus ist.

Anders die Situation beim Ziel der überdurchschnittlichen Bewertung. Hier steht der Praktikant in der Pflicht. Eine schlechte Schlussnote ist aber nur ein Aspekt der Zeugnisprüfung. Oft können schon Formfehler Anlass zu Beanstandungen geben. Schreibfehler oder wechselnde Formen der Datumsangabe wären zwei denkbare Punkte, die jeder Praktikant umgehend beanstanden und verbessern lassen sollte. Schließlich ist das Praktikumszeugnis wichtiger Bestandteil der nächsten Bewerbung. Entsprechend kritisch darf auch die äußere Form betrachtet werden.

Kariertes Papier mit Kaffeeflecken und handschriftlichen Notizen sind ein klarer Verstoß gegen die allgemein üblichen Formvorschriften. In einem solchen Fall heißt es handeln. Gleiches gilt, wenn im Praktikumszeugnis eventuell Fehlzeiten, Behinderungen oder Krankheiten erwähnt werden. Unzutreffendes oder abwertende Passagen können Empfänger eines Praktikumszeugnisses zudem streichen lassen. Zeugnisberichtigungen sind möglichst zeitnah anzuzeigen, um Ansprüche gegen den Aussteller nicht zu verwirken.

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