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Versicherung & Sozialversicherung im Praktikum

Herkömmliche Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse bedürfen keiner besonderen gesetzlichen Reglung hinsichtlich der Versicherungspflicht. Einmal in das Arbeitsverhältnis eingestiegen, kümmert sich die Personalabteilung des Arbeitgebers um alle notwendigen Schritte, der Arbeitnehmer muss lediglich Nachweise über seine Sozialversicherungen einreichen und den Rest übernimmt das Unternehmen. Anders sieht das beim Praktikum aus, hier ist der Praktikant bzw. die Praktikantin in der Pflicht, sich um eine entsprechende Versicherung zu kümmern. Doch welche Versicherungen müssen für welches Praktikum überhaupt abgeschlossen werden?

Abhängigkeit von der Art des Praktikums

Ob sich ein Praktikant oder eine Praktikantin überhaupt mit der Frage nach Sozialversicherungen auseinandersetzen muss, steht in Abhängigkeit von der jeweiligen beruflichen Position und davon, um was für ein Praktikum es sich handelt. Die Sozialversicherungen interessiert in der Regel einzig und allein, ob das Praktikum vor, während, zwischen oder nach einer Immatrikulation an einer Universität oder Hochschule stattfinden soll. Dabei gelten die folgenden Regelungen:

1) Ist der Praktikant / die Praktikantin während des Praktikums an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert, sieht die Studien- bzw. Prüfungsordnung das Praktikum explizit vor und überschreitet das Praktikum die Dauer von zwei Monaten während der Semesterferien nicht, ist das Praktikum versicherungsfrei.

2) Absolviert der Praktikant / die Praktikantin das Praktikum ohne an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert zu sein und tritt damit auch keine Studien- bzw. Prüfungsordnung in Kraft, gilt das Praktikum als freiwillig und die Praktikanten sind in der Pflicht, Abgaben an die Sozialversicherung zu leisten und Steuern zu zahlen.

Versicherung im Praktikum

Versicherung im Praktikum ©iStockphoto/demaerre

In anderen Worten: Wer sich dem Punkt 1 zuordnen kann, muss sich keine Gedenken machen. Alles läuft während des Praktikums seinen gewohnten Gang. Schließt man sich jedoch Punkt 2 an, gilt es vor dem Praktikum alles abzuklären, denn die volle Versicherungspflicht besteht auch dann, wenn während des Praktikums keine Einnahmen erzielt werden. Besondere Vorsicht müssen hier alle Studierenden walten lassen, die ein Semester aussetzen möchten, weil andere Dinge auf dem Plan stehen. Ein Antrag auf Aussetzung bei der Universität oder Hochschule bedeutet zwar, keine oder weniger Studiengebühren für das ausgesetzte Semester zu zahlen, bedeutet allerdings auch, für eine bestimmte Zeit exmatrikuliert zu sein und die Sozialversicherungen während eines Praktikums voll übernehmen zu müssen. Besonders teuer kann es da bei der Kranken- und Pflegeversicherung werden.

Kranken- und Pflegeversicherung während eines Praktikums

Praktikanten und Praktikantinnen die immatrikuliert sind und deren Studienverlaufsplan ein Praktikum vorschreibt, sind in Sachen Kranken- und Pflegeversicherung fein raus, für sie ändert sich nichts. Anderes gilt für diejenigen, die nicht immatrikuliert sind und deren Praktikum von den Sozialversicherungen als freiwillig eingestuft wird. Absolvieren Praktikanten ihr Praktikum vor oder nach dem Studium, schaut die Kranken- und Pflegeversicherung darauf, ob die Praktikanten ein vergütetes oder nicht vergütetes Praktikum absolvieren. Dabei soll jedoch nicht die Frage beantwortet werden, ob überhaupt gezahlt werden muss. Vielmehr wird dadurch festgestellt, wer in der Zahlungspflicht ist. Folgende Regeln gelten je nach Lage der Praktikanten:

1) Zahlt das Unternehmen, bei dem ein Praktikum absolviert wird, dem Praktikanten oder der Praktikantin eine monatliche Vergütung, wird die Praktikumsstelle wie ein Arbeitnehmerverhältnis gewertet und die Versicherungspflicht besteht. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Praktikant/in) die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung jeweils anteilig übernehmen.

2) Zahlt das Unternehmen, bei dem ein Praktikum absolviert wird keine Vergütung, besteht ebenfalls eine Versicherungspflicht bei der Kranken- und Pflegeversicherung. Die Praktikanten sind in diesem Fall dazu angehalten, sich selbst um eine solche Versicherung zu kümmern und für den Praktikumszeitraum die Versicherungsgebühren zu tragen.

Insbesondere für diejenigen, die sich unter Punkt 2 wiederfinden, gilt es erneut, sich zeitnahe um eine entsprechende Versicherung zu kümmern. Kranken- und Pflegeversicherungen verschicken zwar schnell den Antrag zum Beitritt zu einer Versicherung – bei manchen ist es sogar möglich, einen entsprechenden Vertrag online abzuschließen -, brauchen jedoch in der Regel mindestens ein bis zwei Wochen, bis die Versicherung dann tatsächlich in Kraft tritt und eine Krankenversicherungskarte ausgestellt werden kann. Je nach Kranken- und Pflegeversicherung – d. h. ob ein privates, ein gesetzliches oder ein familienversichertes Versicherungsverhältnis abgeschlossen wird – belaufen sich die Beiträge bei einem nicht vergüteten Praktikum zusammen auf zwischen 85 und 180 Euro pro Monat (Stand: 2017).

Es gibt allerdings auch für diejenigen einen wichtigen Aspekt, die eine Vergütung während ihres Praktikums erhalten. Besteht das Praktikumsverhältnis nämlich im Rahmen einer Immatrikulation an der Universität oder Hochschule und bezieht der Praktikant oder die Praktikantin Berufsausbildungsbeihilfe (BAföG) nach BGBI. I S. 1409, darf die monatliche Vergütung einen Netto-Betrag von 450 Euro nicht übersteigen (Stand: 2017). Alles, was diesen Betrag übersteigt, muss an das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Wohnsitzes zurückgezahlt werden. Außerdem ist der Praktikant / die Praktikantin in der Pflicht, das vergütete Praktikum (sowie auch jeden Nebenjob) dem BAföG-Amt zu melden, so er oder sie von diesem monatliche Bezüge erhält. Gleiches gilt auch für Praktikanten mit eigener Wohnung und einem Wohnberechtigungsschein (WBS oder auch B-Schein genannt). Hier ist der Praktikant / die Praktikantin in der Pflicht, darauf zu achten, dass die Bezüge den Höchstsatz des jeweiligen Bundeslandes nicht übersteigen.

Damit sind die wohl wichtigsten Sozialversicherungen gedeckt, doch wie steht es um die Renten- und Arbeitslosenversicherung? Muss die überhaupt bezahlt werden, wenn ein universitäres Immatrikulationsverhältnis besteht?

Renten- und Arbeitslosenversicherung während eines Praktikums

Inwieweit Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung durch den Praktikanten / die Praktikantin getragen werden müssen, hängt schlussendlich vom Beschäftigungsverhältnis ab. Dabei gelten die folgenden Regeln:

1) Ist der Praktikant bzw. die Praktikantin an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert, überschreitet die Dauer eines zweimonatigen freiwilligen Praktikums und arbeitet wöchentlich 20 Wochenstunden und darüber hinaus, ist der Arbeitgeber in der Pflicht, die Praktikanten für die Rentenversicherung anzumelden und die Beiträge komplett zu übernehmen. Das gilt auch für Praktika, die nicht vergütet werden.

2) Praktikanten und Praktikantinnen, die nicht an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert sind, also ein Praktikum vor oder nach dem Studium ableisten, sind voll versicherungspflichtig und müssen die Beiträge für die Renten- und Arbeitslosenversicherung nahezu im vollen Umfang übernehmen. Der Arbeitgeber zahlt lediglich einen Bruchteil des gesamtes Betrages.

Sozialversicherungsbeiträge und Gesetze ändern sich!

Auch für Praktikanten gilt es, sich vor dem Antritt des Praktikums über die Beitragssätze zu informieren, es sei denn sie fallen durch das Raster, weil sie ohnehin immatrikuliert sind und das Praktikum die Grenze von 50 Tagen nicht überschreitet. Für alle anderen heißt es: Beiträge im Auge behalten. Gleiches gilt außerdem für die Gesetzesregelungen im Rahmen der Sozialversicherungen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, holt sich vorher in der Geschäftsstelle seiner Kranken- und Pflegeversicherung alle Informationen zum Versicherungsverhältnis während des bevorstehenden Praktikums ein. Sinnvoll kann es zudem auch sein, sich mehrere Angebote verschiedener Kranken- und Pflegeversicherungen einzuholen und abzuwägen, ob sich ein Wechsel für den Praktikumszeitraum finanziell lohnt oder sich im Endeffekt nicht rentiert, weil ein Wechsel zu viel Aufwand bedeuten würde.

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