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Das Praktikumszeugnis

Am Ende des Praktikums erhält der Praktikant ein sogenanntes Praktikumszeugnis (Praktikumsbeurteilung). Das Zeugnis wird vom Unternehmen ausgestellt. Der Hintergrund? Der Praktikant kann im Zuge künftiger Bewerbungen nachweisen, welche Tätigkeiten er schon absolviert hat. Handelt es sich um ein qualifiziertes Praktikumszeugnis, so werden auch die geleisteten Arbeiten und das persönliche Verhalten beurteilt. Des Weiteren gibt es noch die sogenannte Praktikumsbescheinigung, die oft von Schulen oder Universitäten verlangt werden, damit der Schüler oder Student nachweisen kann, dass er das Pflichtpraktikum absolviert hat. In diesem Schreiben finden sich ausschließlich nur Angaben zur Dauer und Art der Tätigkeit.

Die gesetzliche Regelung

Die Gestaltung der Praktikumsbeurteilung ist gesetzlich geregelt. Das Zeugnis muss „klar und auch verständlich formuliert“ sein (§ 109 der Gewerbeordnung). In dem Zeugnis dürfen sich auch keine „Merkmale oder Formulierungen“ finden, die „eine versteckte Botschaft über den Praktikanten“ darstellen. Des Weiteren darf das Zeugnis „nicht in elektronischer Form“ übermittelt werden. Das Praktikumszeugnis setzt sich aus folgenden Angaben zusammen:

Überschrift
Ausstellungsdatum
Name des Praktikanten
Geburtsdatum des Praktikanten
Praktikumszeitraum
Tätigkeitsbericht
Beurteilung der Kompetenz
Leistungsbewertung
Schlussformel (Arbeitgeber bedankt sich für die Arbeit und wünscht dem Praktikanten alles Gute für die Zukunft)
Unterschrift des Praktikumgebers

Praktikumszeugnis

Praktikumszeugnis ©iStockphoto/izzetugutmen

Für fast alle Arbeitgeber ist es selbstverständlich, dass sie am Ende des Praktikums ein Praktikumszeugnis erstellen. Sträubt sich das Unternehmen, so kann der Praktikant auf § 109 Gewerbeordnung hinweisen („Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis“).

Die Beurteilung der fachlichen Qualifikation

Doch nicht nur die Leistung wird bewertet – auch die fachliche Qualifikation, die „Soft Skills“ und das Verhalten gegenüber den Vorgesetzten und Kollegen kann mit dem Zeugnis beurteilt werden. So ist es wichtig, dass in dem Zeugnis auch Informationen zu finden sind, welche Aufgaben vom Praktikanten übernommen wurden. Jedoch gibt eine Auflistung der absolvierten Aufgaben aber keinen Einblick, ob der Praktikant „gut“ oder „schlecht“ war. Genau deshalb ist es wichtig, dass der Arbeitgeber die persönlichen und fachlichen Kompetenzen erwähnt und zudem auch einschätzt. Folgende Eigenschaften sollten daher ebenfalls „bewertet“ werden:

Arbeitsweise und Arbeitseffizienz
Das (praktische) Fachwissen
Auffassungsgabe
Zuverlässigkeit
Sozialverhalten
Teamfähigkeit
Belastbarkeit
Flexibilität
Zuverlässigkeit
Engagement

In der Beurteilung sollten auch die fachspezifischen Fähigkeiten Erwähnung finden.

Die Geheimsprache der Arbeitgeber

In der Regel sind die Praktikumsbescheinigungen in einer „Geheimsprache“ verfasst. Am Ende gibt es also mehr Informationen – zukünftige Arbeitgeber werden also „gewarnt“. Der Hintergrund? Die Bewertung enthält zwar keine negativen Aussagen, gibt aber sehr wohl den zukünftigen Arbeitgeber Informationen, sodass dieser besser einschätzen kann, ob er dem Bewerber eine Chance geben soll oder nicht. Die Einschätzung der Leistungen erfolgt in der Regel nach einer gängigen Skala:

„Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“: Schulnote 1
„Stets zu unserer vollen Zufriedenheit“: Schulnote 2
„Zu unserer vollen Zufriedenheit“: Schulnote 3
„Stets zu unserer Zufriedenheit“: Schulnote 4
„Zu unserer Zufriedenheit“: Schulnote 5
„Im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“: Schulnote 6

Der Praktikumsgeber muss darauf achten, dass das Zeugnis immer positiv formuliert wird, sodass er den zukünftigen Arbeitgeber nicht negativ beeinflusst. Jedoch gibt es „interne Formulierungen“, die sehr wohl „potentielle Arbeitgeber warnen“ sollen:

Herr A neigte zur Geselligkeit. Er trug zu einer deutlich Verbesserung des Betriebsklimas bei. Bedeutet? Herr A zeigt sehr wohl Tendenzen eines Alkoholikers.
Mit ihrer Pünktlichkeit war Frau B ein sehr gutes Beispiel. Bedeutet? Mit ihrer Arbeitsleistung war Frau B definitiv kein gutes Beispiel.
Frau B war auch außerhalb ihres Fachgebietes eine gesuchte Gesprächspartnerin. Bedeutet? Führte während der Arbeitszeit extrem lange Privatgespräche.
Herr A hat immer Einfühlungsvermögen bewiesen. Bedeutet? Herr A hat den sexuellen Kontakt mit anderen Kollegen gesucht.
Frau B war eine kritische und sehr anspruchsvolle Mitarbeiterin. Bedeutet? Frau B ist eine egozentrische Nörglerin.
Herr A löste die Aufgaben in seinem und auch im Interesse des Unternehmens. Bedeutet? Herr A hat das Unternehmen bestohlen.
Herr A erledigte seine Aufgaben ordnungsgemäß und sehr genau. Bedeutet? Herr A zeigte keinerlei Eigeninitiative.
Es gab eine einvernehmliche Trennung. Frau B ist in beiderseitigem Einvernehmen aus der Firma ausgeschieden. Bedeutet? Frau B wurde von Seiten des Unternehmens gekündigt. „Im besten beiderseitigem Einvernehmen“ lässt darauf schließen, dass es tatsächlich einen Aufhebungsvertrag gab.
Das Unternehmen wünscht alles Gute und Erfolg. Bedeutet? Herr A hatte keinen Erfolg im Unternehmen; nur die Klausel „viel Erfolg“ bedeutet, dass Herr A ein Gewinn für die Firma war.

Kann das Zeugnis auch vom Praktikanten verfasst werden?

Mitunter kann der Praktikant auch sein eigenes Abschlusszeugnis verfassen. In diesem Fall kann er sein Zeugnis also direkt beeinflussen. Damit der Vorgesetzte die Beurteilung in weiterer Folge unterfertigt, sollte der Praktikant ein paar Tipps und Tricks berücksichtigen – denn auch wenn das Zeugnis selbständig verfasst wird, sollte der Praktikant nicht mit Eigenlob übertreiben.

Tipp Nummer 1: Der Praktikant sollte sich natürlich positiv bewerten – Eigenlob ist immer gut, jedoch sollte der Praktikant keinesfalls übertreiben.
Tipp Nummer 2: Der Praktikant sollte im Vorfeld ein paar Sichtpunkte notieren, sodass er keine Aufgaben vergisst, die er im Zuge des Praktikums übernommen hat.
Tipp Nummer 3: Welche persönlichen Eigenschaften hat der Praktikant als besonders wichtig empfunden? Diese müssen in weiterer Folge unbedingt Erwähnung finden!
Tipp Nummer 4: Der Praktikant sollte sich an die gesetzlichen Formulierungsrichtlinien halten.
Tipp Nummer 5: Wichtig ist, dass der Praktikant authentisch bleibt. Ein Einser-Zeugnis mag zwar der Wunsch sein, ist jedoch unrealistisch und wird auch von den zukünftigen Arbeitgebern kritisch hinterfragt werden. Am Ende sollte klar sein, dass der Praktikant nicht perfekt ist und sich noch in einigen Bereichen verbessern muss.
Tipp Nummer 6: Die Beurteilung sollte von einer anderen Person überprüft werden. Wichtig ist, dass diese auf Rechtschreib- oder Grammatikfehler achtet.

Was passiert, wenn der Praktikant unzufrieden mit der Bewertung ist?

Das Praktikumszeugnis ist nichts anderes als ein Nachweis über die eigenen Leistungen und Kompetenzen und soll den Praktikanten auch im weiteren Leben – etwa im Rahmen von Bewerbungsschreiben – positiv unterstützen. Doch wer sich mit den Formulierungen und „versteckten Codes“ befasst, der wird am Ende vielleicht feststellen, dass das Zeugnis, das zu Beginn scheinbar „positiv wirkte“, keinesfalls hilfreich sein wird. Ist der Praktikant unzufrieden, so kann er direkt mit dem Vorgesetzten Kontakt aufnehmen und um eine Korrektur bitten. Der Praktikant muss natürlich die Änderungswünsche begründen. Hat er keine zielführenden Argumente, so wird der Vorgesetzte keine Korrektur vornehmen.

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