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Das Recht auf ein Praktikumszeugnis

Das Recht auf ein Praktikumszeugnis

Wer sich in seinem Praktikum bemüht und stets verlässlich gearbeitet hat, hat auch das Recht am Ende ein dementsprechendes Zeugnis zu erhalten. Als Praktikant hat man nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte, die wenn nötig, eingefordert werden können und sollten. Bedenken sollte man als Praktikant zwar, dass immer wieder Fehler passieren können und auch Arbeitgeber nicht „perfekt“ sind, dennoch sollte für sein Recht gekämpft werden bzw. dieses in Anspruch genommen werden. Nicht immer bekommt der Praktikant das Zeugnis sofort, doch wenn darauf schlichtweg vergessen wird, darf zuerst einmal freundlich nachgefragt werden. Fallen Sie nicht gleich über den Arbeitgeber her, sondern fragen Sie zuerst einmal höflich nach, wann Sie sich das Zeugnis denn abholen dürfen!

Habe ich überhaupt das Recht auf ein Zeugnis?

Viele Menschen gehen davon aus, dass sie kein Recht auf ein Zeugnis haben, wen das Praktikum über einen sehr kurzen Zeitraum vollzogen wurde. Doch diese Annahme ist falsch. Auch als Praktikant haben Sie das Recht ein Arbeitszeugnis zu erhalten, ganz egal wie lange Sie in dem Unternehmen tätig waren. Nachdem das Arbeitsverhältnis beendet wurde, haben Sie auch das Recht auf ein Zeugnis. Das Zeugnis kann innerhalb eines Jahres eingefordert werden. Ein guter Ratschlag ist also, sich gleich nach Beendigung des Dienstverhältnisses, um die Angelegenheit zu kümmern, damit diese Frist auch eingehalten werden kann.

Praktkiumszeugnis

Praktkiumszeugnis ©iStockphoto/Filmwork

Die Wartedauer – wie lange muss ich auf mein Zeugnis warten?

Bis man sein Zeugnis bekommt, kann mitunter einige Zeit vergehen. Viele Praktikanten fragen sich daher, wie lange sie eigentlich auf solch ein Zeugnis warten müssen? Vorschriften gibt es hierfür prinzipiell nicht. Im Normalfall werden Sie das Zeugnis innerhalb von 2 Wochen bekommen. Dennoch kann es immer wieder mal zu Verzögerungen kommen, wenn das Unternehmen derzeit beispielsweise mit viel Stress zu kämpfen hat. Seien Sie also fair und geben Sie Ihrem Arbeitnehmer also ein klein wenig Zeit!

In manchen Fällen wird Sie Ihr ehemaliger Chef vielleicht sogar darum bitten, das Zeugnis vorzuformulieren. Dies sollte Ihnen nicht zu denken geben, solange am Ende auch eine Unterschrift und der Stempel des Unternehmens zu finden sind. Das einzige „Problem“ dabei sind meist jedoch die Formulierungen, denn Unternehmer haben ihre „Geheimcodes“. Was für die meisten Menschen recht „nett“ klingen mag, kann am Ende eine vollkommen andere Bedeutung haben. Sollten Sie Ihr Zeugnis also tatsächlich vorformulieren müssen ist es ratsam, sich mit diesen Formulierungen auseinanderzusetzen.

Der Chef selbst muss das Zeugnis übrigens nicht unterschreiben. Auch ein weisungsbefugter Vertreter kann seine Unterschrift an seiner Stelle unter das Schriftstück setzen. In den meisten Fällen ist dies der Praktikumsbetreuer selbst.

Wie sieht es mit der Abholung aus?

Als Arbeitnehmer haben Sie eine „Holschuld“. Der Arbeitgeber wird Ihnen das Zeugnis zur Abholung bereitstellen, abholen müssen Sie es am Ende jedoch persönlich. Verschicken muss der Arbeitnehmer das Zeugnis nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn beispielsweise nachgewiesen werden kann, dass eine Abholung nicht möglich ist. Auch wenn Sie bereits seit Monaten auf Ihr Zeugnis warten müssen und sich der Arbeitgeber im Verzug befindet, können Sie auf einen Versand bestehen.

Was tun, wenn das Zeugnis nicht so ist, wie erwartet?

Sollte Ihr Zeugnis nicht so sein, wie Sie angenommen haben, sollten Sie zuerst einmal das Gespräch mit Ihrem ehemaligem Chef suchen. Unstimmigkeiten lassen sich so meist auf eine schnelle und einfache Art und Weise beheben und das Problem kann rasch gelöst werden.

Sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, müssen Sie zuerst einmal unterscheiden, ob das Zeugnis formale Fehler aufweist, oder Sie mit der Formulierung bzw. Darstellung Ihrer Leistung nicht zufrieden sind.

Alle formalen Fehler müssen in jedem Fall richtig gestellt werden. Ein fehlendes Datum etc. ist also keine große Sache und wird in jedem Fall berichtigt werden. Wenn es jedoch um den Inhalt selbst sowie Details geht, wird die Sache schon komplizierter. Rechtlich gesehen hat der Praktikant den Anspruch darauf, ein vollkommenes und wahrheitsgemäßes Zeugnis zu erhalten, in dem es keine negativen Formulierungen geben darf, doch das Recht auf eine gute Beurteilung besteht nicht. Dies ist auch logisch, denn wenn ein Praktikant nicht ordnungsgemäß mitgearbeitet hat, wird er auch keine positive, hervorhebende Beurteilung erhalten.

Stellt Ihnen der Arbeitgeber ein Zeugnis aus, dessen Note schlechter als 3 beträgt, so trägt dieser auch die sogenannte „Beweislast“. Sollten Sie also ein Zeugnis anfordern, dessen Note besser als 3 ist, so haben Sie auch die Pflicht zu beweisen, dass Sie auch tatsächlich besser waren!

Die meisten Praktikanten (und Arbeitgeber) legen es nicht auf einen teuren, langwierigen Rechtsstreit an und lassen sich auf ein Gespräch ein. Es besteht beispielsweise die Möglichkeit den Arbeitgeber um ein „einfaches“ Zeugnis zu bitten, das keine qualitativen Merkmale beinhaltet. Bei der nächsten Bewerbung kann dann erklärt werden, dass das Unternehmen nur solche Zeugnisse ausstellt, wenn es sich um ein Praktikum handelt. Man sieht, es gibt also immer Wege, um sein Zeugnis auch zu „beschönigen“.

Die Sache mit der Formulierung

Was gut klingt, ist nicht immer auch so gemeint! Dies ist eine Tatsache, die viele Praktikanten schon verstanden haben. Das Gesetzt gibt vor, dass ein Zeugnis immer wahr sein und die Formulierung wohlwollend klingen muss. Natürlich klingt dies zuerst einmal sehr „nett“, denn das Zeugnis soll die z7ukünftigen Berufschancen des Arbeitnehmers nicht negativ beeinflussen. Doch auch wenn Arbeitgeber dazu verpflichtet wurden, ihre Formulierungen stets positiv zu wählen, haben sie eine Möglichkeit gefunden, ihrem Ärger freien Lauf zu lassen und somit auch den nächsten Unternehmer „zu warnen“. Es heißt nicht umsonst: „man liest gerne zwischen den Zeilen“. Arbeitgeber können also auch mit einer „netten Formulierung“ kritisieren, denn den Geheimcode den sie entwickelt haben, kann jeder zukünftiger Arbeitgeber entziffern!

Normalerweise ist es vorgesehen, dass der Arbeitgeber am Ende des Zeugnisses sein Bedauern über das Ende des Arbeitsverhältnisses ausdrückt und seinen Dank für die geleistete Arbeit ausspricht. Fehlt diese Floskel nun, wissen auch die zukünftigen Arbeitgeber, dass dieser Chef den Mitarbeiter wohl nicht sonderlich vermissen wird!

Wird das Ende des Dienstverhältnisses mit einem „krummen Datum“ wie beispielsweise 14.05 anstatt 31.05 angegeben, ist klar, dass der Mitarbeiter fristlos gekündigt wurde. Man sollte diese Dinge also nicht unterschätzen!

Welche Dinge sind absolut verboten?

Es gibt auch Dinge, die in einem Arbeitszeugnis absolut verboten sind! Einige Elemente, dürfen in keinem Fall vorhanden sein. Sollten diese Elemente dennoch entdeckt werden, kann das Zeugnis umgehend reklamiert werden.

Nicht vorkommen dürfen somit beispielsweise beleidigende Inhalte, Krankheiten, Anschuldigungen sowie die Vermutung einer Straftat, ein belastender Kündigungsgrund sowie die Mitgliedschaft in einer Partei oder einem Verein. Eine rechtlich nachgewiesene Straftat darf hingegen angegeben werden!

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