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Inhaltliche Kriterien an das Praktikumszeugnis

Lassen sich äußere Form des Praktikumszeugnisses sowie dessen Aufbau leicht durch den Empfänger prüfen, ist die Situation bezüglich des Inhalts etwas schwieriger. Hier stehen aber auch die Unternehmen als Aussteller vor einem Problem. Grundsätzlich ist ein Zeugnis an gewisse Formvorschriften gebunden und sollte möglichst objektiv gefasst sein. Eine individuelle Note darf trotz allem nicht fehlen. Und zu guter Letzt: Inhaltlich sollte das Praktikumszeugnis so gehalten sein, dass es den Empfänger und dessen Werdegang nicht deutlich behindert. Die Rechtsprechung spricht in diesem Fall vom „wohlwollenden“ Zeugnis.

Die Aussteller sind damit aber nicht zur Schönfärberei aufgerufen. Vielmehr geht es um eine konstruktive Wertung, ohne dabei aber jede noch so kleine Schwäche besonders herauszuarbeiten. Daher ist eines der inhaltlichen Kriterien, dass ein Praktikumszeugnis die Leistungen über den gesamten Zeitraum der Beschäftigung darstellt und nicht einzelne Momente näher beleuchtet. Allerdings liegen die Ansichten zwischen Aussteller und Empfänger eines Zeugnisses in dieser Beziehung oft auseinander. Ob das Praktikumszeugnis inhaltlich stimmig ist, bemisst sich auch an der Vollständigkeit der Tätigkeitsbeschreibung.

Hier muss der Aussteller alle Aufgaben erwähnen, welche er dem Empfänger zugewiesen hat. Auslassungen oder Streichungen sind ein Grund, warum ein Zeugnisberichtigungsanspruch geltend gemacht werden kann. Der wohl wichtigste Punkt unter den inhaltlichen Kriterien betrifft aber die Leistungs- und Verhaltensbewertung. Um zwischen den einzelnen „Noten“ unterscheiden zu können, ist ein gewisses Gespür für die Formulierungen im Personalwesen nötig. Je nach Aufgabenbereich und Funktion des Praktikanten können sich die Formulierungen in der Leistungsbewertung unterscheiden.

Zeugnis

Zeugnis ©iStockphoto/Magobert

Bringt der Aussteller seine „vollste Zufriedenheit“ zum Ausdruck, zeugt dies in aller Regel von einer sehr guten Bewertung. Gleiches gilt für Formulierungen in der Verhaltensbewertung, die von einem stets freundlichen Umgang mit Vorgesetzten und Kollegen sprechen. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist eine Danksagung im Schlussabsatz des Praktikumszeugnisses nicht zwingend für einen positiven Eindruck erforderlich.

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