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Wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Ein Praktikum kann viele Türen öffnen – sei es vor einer Ausbildung, während eines Studiums oder auch vor dem Antritt einer festen Arbeitsstelle. So gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Praktika, die wir Ihnen im folgenden Ratgeber genauer vorstellen möchten.

Praktika – die verschiedenen Arten im Überblick

Schulisches Praktikum

Viele Schulen in Deutschland integrieren ein betriebliches Praktikum während der 9. oder 10. Klasse fest in den Lehrplan. In der Regel dauert dieses zwischen einer und drei Wochen und soll den Schülern die Möglichkeit geben, das erste Mal in ein Unternehmen zu schnuppern. Gleichzeitig kann das Praktikum als Wegweiser für die spätere Berufswahl sein. Der Betrieb kann dabei von den Schülern frei gewählt werden. Zusätzlich muss während des Praktikums eine Mappe erstellt werden, in der die Aufgaben und Tätigkeiten im Betrieb erläutert werden.

Vorpraktikum

Vor allem Universitäten nutzen dieses Praktikum, um interessierten zukünftigen Studenten die Wahl des richtigen Studienfachs zu erleichtern. Gerade junge Abiturienten stehen oft vor der Frage, welche Studienrichtung am besten zu ihnen passt und tendieren mitunter zu einer Richtung, mit der sie bislang nichts zu tun hatten. Das führt nicht selten zu einer Fehlentscheidung, die im schlimmsten Fall zu einem Studienabbruch führt. Um dies zu vermeiden, ist ein Vorpraktikum gut geeignet. Der Praktikumsbetrieb wird dabei von den Studenten selbst ausgewählt.

Praktikum

Praktikum ©iStockphoto/Goodluz

Praktikum als Studienbegleitung

Bei einem studienbegleitenden Praktikum handelt es sich um ein freiwilliges Praktikum, bei dem die Studenten die Möglichkeit haben, bereits während ihrer Ausbildung an der Hochschule erste praktische Berufserfahrung zu sammeln. Häufig ist ein Studium nicht sonderlich praxisbezogen und langwierig, so dass ein Praktikum eine motivierende Abwechslung sein kann. Darüber hinaus ist ein Praktikum eine gute Möglichkeit, nach dem Abschluss an der Universität direkt eine Festanstellung zu erhalten. Studienbegleitende Praktika finden parallel zum Studium an der Hochschule statt und werden dann absolviert, wenn keine Vorlesungen stattfinden. Dauer und Zeit werden dabei individuell mit dem Betrieb vereinbart und so gelegt, dass das Studium dadurch nicht beeinträchtigt wird. In der Regel beträgt die Dauer eines studienbegleitenden Praktikums zwischen einem und drei Monaten. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, ein Urlaubssemester zu beantragen, um uneingeschränkt Zeit für ein Betriebspraktikum zu haben.

Auslandspraktikum

Auslandserfahrung ist bei einer Bewerbung auf eine Stelle immer ein Bonus: Es bietet jungen Menschen die Möglichkeit, ihre Sprachkenntnisse zu vertiefen und ihre Persönlichkeit zu individualisieren. Potenzielle Arbeitgeber verbinden mit einem Menschen, der auf eigene Faust im Ausland gearbeitet hat, Selbstständigkeit, Motivation und Weltoffenheit. All diese Eigenschaften sind im späteren Berufsleben von großem Vorteil und daher besonders gern gesehen. Handelt es sich beim angestrebten Studium um einen internationalen Studiengang, dann ist ein Auslandspraktikum häufig sogar vorgeschrieben, wenngleich die meisten Studenten sich selbst wünschen, einige Zeit ins Ausland zu reisen und diese Chance daher gerne wahrnehmen.

Praxissemester

Gegen Ende des Studiums erfolgt für viele Studenten das Praxissemester in einem Betrieb, das zwischen drei und sechs Monate andauert und die Möglichkeit bietet, das in der Theorie Gelernte erstmalig praktisch nutzen zu können. Nicht wenige Studenten erhalten auf diese Weise einen guten Einblick in eine Branche und oft sogar die Chance auf einen festen Arbeitsplatz nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums.

Wie findet man das richtige Praktikum für sich?

Praktika bringen nur Vorteile mit sich, dennoch ist es wichtig, sich im Vorfeld darüber Gedanken zu machen, welches das richtige ist. Der erste wichtige Schritt ist, eine klare Linie zu verfolgen und sich für eine Richtung zu entscheiden. Natürlich ist es möglich, Praktika in den unterschiedlichsten Branchen zu absolvieren – doch dies macht sich in einem Lebenslauf nicht unbedingt gut. Besser ist es, auf Praktika aufzubauen und praktische Erfahrungen in verschiedenen Bereichen einer Branche zu sammeln. Es bietet sich beispielsweise an, in einem kleinen Unternehmen anzufangen und danach zu einem größeren Konzern zu wechseln, wo man sich bereits etwas spezialisieren kann. Natürlich sollte die Freude an der Arbeit dabei im Fokus stehen, damit man den Beruf auch später gerne ausübt.

Wer sich schon einmal nach einem Praktikumsplatz umgesehen hat, weiß meist sehr gut, dass Praktikumsplätze vor allem in großen Firmen sehr rar und heiß umkämpft sind. Daher gilt: Hat man bereits eine bestimmte Firma im Auge, sollte man sich möglichst früh bewerben. In sehr namhaften Unternehmen beträgt die Wartezeit häufig sogar bis zu einem Jahr oder noch länger. Wer aber geduldig ist, profitiert am meisten davon, denn vor allem Großkonzerne bieten spezielle Praktikumsprogramme an, in denen ein erster Überblick über die Bewerber gewonnen wird. So können geeignete Praktikanten längerfristig gebunden und später zu festen Mitarbeitern werden. Interessierte können sich an der Universität oder auch bei Professoren nach passenden Unternehmen erkundigen – häufig kann auf diese Weise sogar ein direkter Kontakt hergestellt werden.

Möchte man selbst einen geeigneten Praktikumsplatz suchen, dann ist das Internet die wichtigste Anlaufstelle: Es gibt inzwischen eine Vielzahl an Jobbörsen, in denen Praktika in den verschiedensten Branchen offeriert werden.

Wie geht es nach dem Praktikum weiter?

Ein Praktikum ist oft schneller vorbei, als man denkt: Gerade, wenn man sich so richtig an die Arbeit gewöhnt hat, muss man den Betrieb auch schon wieder verlassen.
Nach der absolvierten Zeit in der Firma erfolgt in der Regel ein Gespräch mit dem Personalchef bzw. Betreuer, der die Leistungen und Fähigkeiten des Praktikanten bewertet. Hat man Interesse an einer späteren Festanstellung im Betrieb, ist dies der richtige Zeitpunkt, um sich danach zu erkundigen. Bei einem guten Feedback sind die Chancen hoch, sich nach dem Studium oder der Ausbildung einen Arbeitsplatz sichern zu können.

Wissenswertes zum Thema Praktikum: Darauf sollte geachtet werden

Vor allem Absolventen einer Universität demonstrieren häufig für höhere Löhne während eines Praktikums. Doch dies ist nicht der einzige Kritikpunkt, den Praktikanten an Unternehmen üben: Nicht selten werden sie als günstige Arbeitskraft missbraucht – große Konzerne bezahlen häufig sogar gar nichts. Um selbst keine Enttäuschung zu erleben, ist es daher wichtig, bei der Auswahl eines Praktikumsplatzes auf verschiedene Faktoren zu achten.
– Eine monatliche Vergütung ist nicht immer üblich, sollte ab einer Praktikumsdauer von drei Monaten aber in jedem Fall gezahlt werden.
– Das Praktikum sollte maximal ein halbes Jahr dauern.
– Es sollte einen Praktikumsvertrag geben, der von beiden Parteien unterschrieben wird.
– Ein Betreuer muss zur Seite gestellt werden, der einem bei Fragen behilflich ist und eine gute Einarbeitung in die Tätigkeiten bietet.
– Überstunden können in jedem Betrieb anfallen, sollten aber nicht zur Regel werden.
– Nach den Praktikum muss der Betrieb dem Praktikant ein Arbeitszeugnis aushändigen.

Weil es bislang in Deutschland noch kein Gesetz bezüglich Praktika gibt, kann es also auch bei renommierten Unternehmen der Fall sein, keine Vergütung für seine Leistungen zu erhalten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass sie nicht angebracht ist. In den meisten Firmen ist es üblich, einem Praktikant monatlich eine Vergütung zwischen 200 und 400 Euro zu bezahlen. Es ist zu empfehlen, diesen Punkt im Vorfeld unbedingt abzuklären, falls man mit dem Praktikumsgehalt seinen Lebensunterhalt bestreiten muss.

Pflichtpraktika vor, während und nach des Studiums – Wissenswertes zum Thema

Vor, während oder auch nach eines Studiums müssen häufig Pflichtpraktika absolviert werden, allerdings gibt es auch Studiengänge, bei denen das Praktikum auf freiwilliger Basis stattfindet.

Findet ein Pflichtpraktikum während des Studiums statt, zählt es als Teil der Ausbildung und stellt somit kein gewöhnliches Arbeitsverhältnis dar. Sollte der Praktikant ein Entgelt erhalten, fallen hierfür keine Sozialversicherungsbeiträge an. Allerdings kann es passieren, dass ein Einkommen über 350 Euro eine Entlassung aus der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkasse zur Folge hat, die wiederum den Abschluss einer eigenen Versicherung erfordert. Während eines Pflichtpraktikums besteht grundsätzlich kein Urlaubsanspruch, allerdings gewähren die meisten Unternehmen ihren Praktikanten ab einer Praktikumsdauer von drei Monaten meist einige Urlaubstage.

Findet ein Pflichtpraktikum nach oder vor dem Studium statt, handelt es sich um ein normales Arbeitsverhältnis, das demnach auch sozialversicherungspflichtig ist. Ein Einkommen von mehr als 350 Euro pro Monat hat hier ebenfalls häufig den Wegfall der kostenfreien Familienversicherung zur Folge. Bei dieser Praktikumsform hat der Praktikant sowohl Urlaubsanspruch als auch Anspruch auf die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Bei einem freiwilligen Praktikum, das während des Studiums stattfindet, besteht ein gewöhnliches Arbeitsverhältnis. Wird ein Gehalt ausgezahlt, fallen darauf Abgaben für die Rentenversicherung an. Auch hier besteht die Chance, dass die kostenlose Familienversicherung wegfällt, sofern das Einkommen mehr als 400 Euro pro Monat beträgt. Beträgt die Arbeitszeit im Praktikum mehr als 20 Stunden wöchentlich, muss der Praktikant außerdem Pflege-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungsbeiträge bezahlen. Freiwillige Praktika garantieren dem Praktikanten Anspruch auf Urlaubstage und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Findet das freiwillige Praktikum vor oder nach dem Studium statt, handelt es sich ebenfalls um ein normales Arbeitsverhältnis. Hier gilt: Sofern ein Gehalt gezahlt wird, müssen sämtliche Sozialversicherungsabgaben geleistet werden. Zudem bestehe ebenso die Chance, dass die kostenlose Familienversicherung wegfällt und eine eigene Krankenversicherung abgeschlossen werden muss. Der Urlaubsanspruch sowie die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sind bei dieser Praktikumsform vorgeschrieben.

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