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Praktikum Finanzierung: Stipendium, BAföG und Co.

Wenn man nach dem Studium nicht unmittelbar in eine Festanstellung wechselt, bieten sich Praktika an, um erste Erfahrungen zu sammeln und wichtige Kontakte für den späteren Berufseinstieg zu knüpfen. Doch leider stellt sich wie so oft im Leben die Frage nach der Finanzierung. Im Regelfall kommen die Eltern für die Finanzierung des Lebensunterhalts auf. Doch was, wenn Einkommen und finanzielle Rücklagen nicht ausreichen, um alle wichtigen Kosten während des Praktikums zu finanzieren? Glücklicherweise gibt es mehrere Möglichkeiten der Finanzierung bzw. sinnvolle Alternativen zum Praktikum. Die wichtigsten möchten wir nachfolgend gern näher erläutern.

Eine der wohl bekanntesten Möglichkeiten ist das BAföG. Mit dieser staatlichen Unterstützung können Studierende und Azubis finanzielle Hilfe vom Staat in Anspruch nehmen. Wie bereits beschrieben, hängt die Höhe des BAföG stark vom Einkommen der Eltern ab. Ist das Einkommen zu hoch, kann sich der BAföG – Satz entsprechend reduzieren oder sogar gänzlich entfallen. Im Internet finden sich dazu zahlreiche Seiten, mit denen sich die Ansprüche berechnen lassen. Der Höchstsatz für BAföG liegt bei einer monatlichen Auszahlung von derzeit 735 Euro. Eigenes Vermögen kann genauso wie ein zu hohes Einkommen der Erziehungsberechtigten den Satz entsprechend mindern. Und doch birgt diese staatliche Leistung mehr Vorteile als Nachteile: Sie ist ein zinsloses, staatliches Darlehen, dessen Rückzahlung erst 5 Jahre nach Beendigung des Studiums bzw. des Praktikums beginnt. Der Kreditnehmer wird nach Ablauf vom Bundesverwaltungsamt angeschrieben und erhält die wichtigsten Infos und Berechnungsbeispiele für die Tilgung seines in Anspruch genommenen Darlehens. Wer in der Lage ist, die BAföG – Leistungen früher in einer Teilsumme oder sogar ganz zurück zu zahlen, erhält auf Antrag einen prozentualen Nachlass, der mitunter erhebliche Einsparungen mit sich bringen kann. Die Mindestrate für die Tilgung liegt derzeit bei 105 Euro, die für 3 Monate in einer Summe geleistet werden müssen. Wer nach dem Praktikum ein sehr geringes Einkommen vorweisen kann, kann sich von der Rückzahlung vorübergehend auch freistellen lassen. Der derzeitige Freibetrag für diese Freistellung liegt bei 1.145 Euro.

Die Gewährung von BAföG hängt neben dem Einkommen von Mutter und Vater auch stark davon ab, ob es sich um ein freiwilliges bzw. um ein Pflichtpraktikum handelt und zu welchem Zeitpunkt es beginnt. Das bedeutet: Ist das Praktikum freiwillig oder Pflicht? Und beginnnt es vor, während oder nach dem eigentlichen Studium? Das ist sehr wichtig zu wissen, weil sich diese Faktoren mitunter auf die Höhe der Sozialversicherung sowie den Mindestlohn auswirken können. Dazu sollte man sich im Vorfeld besser genau erkundigen, denn für Pflichtpraktika müssen spezielle Nachweise erbracht werden. Sollte das BAföG zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreichen, kann man neben diesen Leistungen in einem sogenannten Minijob Geld hinzuverdienen. Wichtig ist allerdings, dass man diesen Job meldet. Das so verdiente Geld wird den BAföG- Leistungen zwar angerechnet, aber es besteht eine Freigrenze in Höhe von 5.400 Euro während eines Jahres.

Praktikum

Praktikum ©iStockphoto/BartekSzewczyk

Eine weitere Möglichkeit der Finanzierung ist das sogenannte Stipendium. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Unterstützung von Schülern und Studenten oder junge Wissenschaftler. Es handelt sich dabei um eine Begabtenförderung, die hoch motivierten und sehr leistungsfähigen Leuten ein Hochschulstudium bzw. Praktikum oder sogar Auslandssemester ermöglichen soll. Dafür ist es zunächst notwendig, sich bei einer entsprechenden Stiftung, einem Unternehmen oder einer Hochschule, die Stipendien vergeben, schriftlich zu bewerben. Das Auswahlverfahren sieht meistens diverse Treffen, Präsentationen oder sogar Klausuren für den Bewerber vor. Ganz wichtig sind immer die sozialen, charakterlichen und natürlich akademischen Eigenschaften des Bewerbers. Wichtige Einrichtungen, die Stipendien vergeben sind z. B. die Helmholtz- oder die Max – Planck Gesellschaft. Aber auch Privatpersonen oder Gemeinden vergeben mitunter Stipendien. Allerdings lohnt sich dabei ein genauer Blick auf die Konditionen. Denn oft wird eine gewisse Zugehörigkeit verlangt, z. B. zu einer Partei oder Religion. Je nachdem, welchen Schwerpunkt der „Spender“ setzt. Die monatliche Förderung orientiert sich dann meistens an dem zur Zeit gültigen BAföG – Satz. Dazu kommt meistens eine unabhängige Studienkostenpauschale in Höhe von bis zu 300 Euro und im besten Fall Zuschüsse zur Krankenversicherung. Ein großer Vorteil liegt darin, dass ein Stipendium meistens nicht zurückgezahlt werden muss und man sehr wichtige Kontakte knüpfen kann. Außerdem ist es ein sehr guter „Türöffner“ für die weitere berufliche Zukunft, da ein Stipendium für besonders gute Leistungen steht und nicht jeder Schüler oder Student diese Möglichkeit erhält. Man unterscheidet verschiedene Arten von Stipendien. Ein Graduiertenstipendium z. B. wird gewährt für Leute, die bereits einen akademischen Titel vorweisen können. Dabei geht es in der Hauptsache darum, wissenschaftliche Projekte voranzutreiben und die Forschung zu unterstützen. Die Vergabe erfolgt in diesen Fällen meistens vom Deutschen Akademischen Austauschdienst und setzt eine einwandfreie Vita voraus. Ein weiterer Sonderfall ist das Aufstiegsstipendium. Es wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung für besonders motivierte Berufserfahrene vergeben und soll ein Hochschulstudium ermöglichen. Das Archäologische Institut vergibt z. B. Reisestipendien für Nachwuchswissenschaftler, die gern für ein Jahr im Ausland studieren möchten.

Neben den im Vergleich zum BAföG zunächst hoch erscheinenden Zahlungen gilt es allerdings auch, Einiges zu beachten: Man erhält während eines Stipendiums keine automatischen Sozialleistungen in Form von Rente, Mutterschutz oder Beiträge zur Krankenversicherung. Es lohnt sich also, private Vorkehrungen zu treffen, damit diese Sozialleistungen nicht gänzlich wegbrechen und keine Lücken in der Renteneinzahlung entstehen. Eine Überprüfung führt das sogenannte Statusfeststellungsverfahren durch. Dort wird geprüft, ob man zu den Sozialleistungen überhaupt verpflichtet ist und wer diese trägt. Nach dem Steuerrecht handelt es sich bei einem Stipendium im Übrigen um eine steuerfreie Leistung.

Viele Schüler und Studenten verdienen sich nebenbei Geld mit sogenannten Minijobs auf 450 Euro Basis. Das ist ein schöner Nebenverdienst, der zwar zunächst steuerfrei scheint, aber in Abhängigkeit bestimmter Faktoren durchaus auf Leistungen wie z. B. BAföG angerechnet wird. Außerdem lohnt sich hier ein genauer Blick auf die Sozialabgaben. Um später unliebsame Überraschungen zu vermeiden, sollte man besonders seine Einzahlungen zur Rente im Blick haben.

Möchte man sich nicht mit der Finanzierung eines Praktikums beschäftigen, lohnt sich auch die Nachfrage nach einer befristeten Anstellung. Der Arbeitgeber bindet sich damit nur für einen überschaubaren und zeitlich eingegrenzten Zeitraum und der Arbeitnehmer verdient seinen Lebensunterhalt. Eigentlich eine gute Ausgangssituation für beide Seiten – allerdings setzen heutzutage immer noch zu viele Unternehmen auf „günstige oder kostenlose“ Praktikanten.

Sehr beliebt hingegen sind bei vielen Arbeitgebern die sogenannten Werksstudenten. Diese arbeiten bis zu 20 Stunden wöchentlich an studiennahen Projekten mit und erhalten dafür sogar noch eine Entlohnung.

Eine noch wenig verbreitete Alternative zum Praktikum stellt das sogenannte „Job Shadowing“ dar. Das soll bedeuten, man verbringt eine vereinbarte Zeit in einem Unternehmen und beobachtet ausgewählte Mitarbeiter ganz genau (man folgt ihm wie sein Schatten – leise und unauffällig), ohne dabei selbst Aufgaben zu bekommen. Man folgt ihnen in Konferenzen oder zu Tagungen und bekommt so ein erstes Gefühl für den später angestrebten Beruf. Leider empfinden einige Mitarbeiter es als sehr unangenehm, sich von einem Externen derart beobachten zu lassen. Trotzdem lohnt sich eine vorsichtige Nachfrage. Denn meistens reichen bereits wenige Tage aus, um einen guten Überblick zu bekommen. Selbstverständlich wird diese Art von Einsicht ins Berufsleben nicht entlohnt, allerdings benötigt man dafür dann aber auch keine aufwendige Finanzierung. Vorsicht ist nur geboten bei Pflichtpraktika – hierbei wird „Job Shadowing“ nicht als vollwertiges Praktikum angesehen.

Ebenfalls wenig bekannt ist das sogenannte „Fishing for Experiences“, dass zur Zeit nur in Hamburg angeboten wird, sich aber bestimmt schnell verbreitet. Dabei geht es darum, sogenannte „Softskills“ wie z. B. Gesprächsführung und Präsentation zu üben. Und wo könnte man das besser üben als in Zusammenarbeit mit Unternehmen? Deswegen erhalten die Studienteilnehmer kleine Aufgaben von angeschlossenen Firmen, die dann gemeinsam erarbeitet werden. Nach einigen Tagen stellt das Team seine Lösungen dann der Uni und dem Unternehmen vor. Auch auf diesem Weg erhält man gute Einblicke in die Berufswelt und knüpft erste Kontakte. Der wohl wichtigste Aspekt: Das Ganze ist kostenlos!

Was trotz Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 immer noch wenige Praktikanten wissen:
Dauert ein Praktikum länger als drei Monate, müssen die Arbeitgeber den Mindestlohn von 8,84 Euro in der Stunde entrichten. Eine Bezahlung von Praktika unter drei Monaten hingegen ist abhängig von der Kulanz des jeweiligen Unternehmens.

Eine weitere Methode, sein Praktikum zu finanzieren ist ein kleines Darlehen. Das ist besonders in Zeiten historisch niedriger Zinssätze sehr attraktiv. Allerdings lohnt sich auch in diesem Fall ein Vergleich der Konditionen.

Fazit: Das Thema Finanzierung ist für Praktikanten ein heikles Thema, das allerdings längst nicht unlösbar ist. Oft lohnt es sich, bei dem gewünschten Arbeitgeber höflich nachzufragen, ob es neben dem unentgeltlichen Praktikum noch andere Möglichkeiten der Beschäftigung gibt. Im Zeitalter des Fachkräftemangels freuen sich viele Unternehmen über engagierte und innovative Mitarbeiter. Besonders bei der Vergabe von Stipendien vertrauen die Einrichtungen oder Unternehmen darauf, von den jungen Menschen zu profitieren. Sei es durch eine Doktorarbeit, die in der Firma ausgearbeitet und weiter verwendet werden darf, oder einfach nur durch neue Impulse. So attraktiv BAföG und andere Leistungen auf den ersten Blick auch erscheinen – es lohnt sich immer ein Blick auf die Rahmenbedingungen. Viele Leistungen werden miteinander verrechnet. Selbst der Bezug von Arbeitslosengeld oder Hartz IV wird angerechnet. Und auch wenn ein Praktikum durchaus eine Möglichkeit ist, wichtige Kontakte zu knüpfen, sollte man den Einstieg ins bezahlte Arbeitsleben nicht verpassen.

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