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Rechte von Praktikanten im Unternehmen

Ein Überblick über die Rechte eines Praktikanten

Besonders wenn ein Praktikum in einem Unternehmen begonnen wird, sollte man eine klare Übersicht über die Rechtslage haben. Im Folgenden soll daher zunächst auf die Rechte eines Praktikanten bezüglich der Arbeitsinhalte eingegangen werden: Welches Recht hat der Praktikant, im Praktikum Lerninhalte einzufordern? Des Weiteren wird auf Regelungen zu Arbeits- und Urlaubszeiten eingegangen: Wie lange darf ein Praktikant täglich arbeiten? Hat man im Praktikum Recht auf Urlaubstage? Darauffolgend soll die Frage nach der Kündigung im Praktikum beantwortet werden. Der nächste Punkt behandelt die Rechte des Praktikanten bezüglich einer Vergütung des Praktikums. Auch vertragsrechtliche Fragen, sowie Versicherungsaspekte spielen eine große Rolle. Auf diese soll ebenfalls eingegangen werden. Schlussendlich stellte sich noch die Frage nach dem Mitbestimmungsrecht im und Bindung des Praktikanten an das Unternehmen. Abschließend sollen noch die Rechte des Praktikanten bezüglich der Formalia, die mit einem Praktikum verbunden sind, betrachtet werden.

1. Rechte des Praktikanten bezüglich der Arbeitsinhalte im Praktikum

Viele Praktikanten scheuen davor zurück, sich im Praktkikum über anspruchslose oder repetitive Aufgaben zu beschweren. Dazu ist zunächst eine Abgrenzung des Praktikums zum normalen Arbeitsverhältnis erforderlich. Es handelt sich dabei um ein Arbeitsverhältnis, wenn dabei die Pflicht, Arbeitsleistung zu erbringen, den Lernzweck überwiegt. Natürlich erbringen auch Praktikanten bis zu einem gewissen Maße eine Arbeitsleistung, jedoch ist es zwingend notwendig, dass der bedeutendere Inhalt und Schwerpunkt des Praktikums darin besteht, Lerninhalte für eine spätere qualifizierte Tätigkeit zu übermitteln. Soll ein Praktikum also auch rechtlich als Praktikum eingestuft werden können, so ist es ein Muss, dass diese Voraussetzung des Lerninhalts im Praktikum gegeben ist, andernfalls hat der Praktikant das Recht darauf, den Arbeitgeber darauf hinzuweisen, dass das Praktikum nicht im Sinne eines Praktikums abgehalten wird.

Anforderungen an ein Praktikum

Anforderungen an ein Praktikum ©iStockphoto/Feverpitched

Wenn also nicht die Übermittlung relevanter Lerninhalte, sondern die Erbringung von Arbeitsleistung im Vordergrund steht, dann handelt es sich um ein sogenanntes Scheinpraktikum. Dies lässt nicht nur den Vertrag ungültig werden, sondern zieht auch das Recht auf Vergütungsansprüche nach sich, da eine Arbeitsleistung anders gewichtet werden muss. Der Arbeitgeber macht sich hier nicht nur aufgrund der mangelnden entsprechenden Vergütung sondern auch aufgrund der Zurückhhaltung von respektiven Sozialversicherungsbeiträgen strafbar. Das Recht auf Lerninhalte im Praktikum ist schlussfolgernd als sehr wichtiges Recht anzusehen und sollte in jedem Fall eingefordert werden.

2. Rechte des Praktikanten bezüglich Arbeits- und Urlaubszeiten

Grundsätzlich gelten für Praktikanten die selben Regelungen bezüglich der Arbeitszeit wie für normale Arbeitnehmer auch. Das bedeutet, dass der normale Arbeitstag 8 Stunden lang ist, exklusive einer Zwangspause von dreißig Minuten, die zu der Nettoarbeitszeit hinzu kommt, aber nicht vergütet wird. In Ausnahmefällen kann die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, jedoch nur, wenn innerhalb eines Ausgleichszeitraum, der sechs Kalendermonate nicht überschreiten darf, die 8 Stunden Arbeitszeit nicht überschritten werden. Wie bei allen Arbeitnehmern muss zwischen jedem Arbeitszyklus eine Ruhepause von mindestens elf Stunden liegen. Praktikanten haben das Recht, sich von der Arbeit für eine schulische oder universitäre Prüfung freistellen zu lassen, sofern sie das Praktikum freiwillig und nicht als Pflichtpraktikum neben der Ausbildung absolvieren. Erfolgt die Freistellung in diesem Fall auf Seiten des Arbeitgebers nicht, so stellt dies eine straf- und zahlungspflichte Ordnungswidrigkeit dar. Auch in der Zeit der Freistellung muss die Praktkikumsvergütung weitergezahlt werden.

Urlaubstage werden je nach Art des Praktikums unterschiedlich erteilt. Handelt es sich um ein Pflichtprakikum, so hat der Praktikant keinen Anspruch auf Urlaubstage. Handelt es sich jedoch um ein freiwilliges Praktikum, hat der Praktikant den gleichen Anspruch auf Urlaub wie ein Arbeitnehmer. Normalerweise bedeutet das im Schnitt zwei Tage Urlaub pro vollem Monat Arbeitszeit. Bei Krankheit hat man als Praktikant das Recht, dem Betrieb fernzubleiben. Es besteht jedoch die Pflicht, sich nach einer gewissen, betrieblich festgelegten Frist, eine Bescheinigung vom Arzt ausstellen zu lassen und diese beim Arbeitgeber einzureichen.

3. Rechte des Praktikanten bezüglich der Kündigung des Praktikums

Je nach Gesamtlänge des Praktikums beinhaltet dieses eine gewisse Probezeit, die üblicherweise zwischen einem und vier Monaten lang sein kann. Ist das Praktikum kürzer, ist auch die Probezeit dementsprechend kürzer. Die Länge dieser Probezeit wird durch den Praktikumsvertrag geregelt. Diese Probezeit ist bei einem freiwilligen Praktikum immer, bei einem Pflichtpraktikum nicht zwingend vorgesehen. Während dieser Probezeit kann, sofern sie besteht, von beiden Seiten ohne Angabe eines Grundes sofort die Kündigung eingereicht werden. Ist die Probezeit verstrichen oder gab es keine festgelegte Probezeit aufgrund der Einstufung des Praktikums als Pflichtpraktikum, so gilt die vertraglich festgelegte Kündigungsfrist. Generell gilt: Eine Kündigung ist innerhalb dieser vertraglich festgelegten Frist immer möglich. Wurde durch den Vertrag unüblicherweise keine solche Kündigungsfrist festgehalten, so gilt automatisch die gesetzliche Kündigungsfrist, die 4 Wochen beträgt.

4. Rechte des Praktikanten bezüglich der Vergütung des Praktikums

Seit 2015 ist in Deutschland eine neue Regelung zum Mindestlohn in Kraft getreten. Diese besagt, dass auch Praktikanten einen Anspruch auf Mindestlohn haben. Dies muss allerdings genauer erörtert werden, da es auch hier rechtliche Ausnahmen gibt. Die erste Ausnahme ist das Pflichtpraktikum: In diesem Fall haben Studenten oder Auszubildende, für die das Praktikum Teil der Ausbildung ist, kein Recht auf Vergütung innerhalb des Praktikums. Auch wenn das Praktikum freiwillig absolviert ist, besteht erst Recht auf Mindestlohn, wenn das Praktikum länger als 3 Monate dauert. Diese Regelung wird demnach von vielen Firmen bereits ausgenutzt und lässt sich auf diesen Sachverhalt zurückführen. Auch das Alter spielt eine Rolle: Praktikanten unter 18 Jahren haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Mindestlohn. Das Recht auf Mindestlohn haben demnach nur Praktikanten, deren Praktikum länger als drei Monate andauert und die kein Pflichtpraktikum absolvieren. Dann beträgt der Mindestlohn dabei rund 8,84 Euro brutto die Stunde, was bei einer 40-Stunden-Woche minus der Abzüge einem Monatslohn von circa 1200 Euro netto entspricht.

5. Vertragsrechtliche und Versicherungsrechtliche Aspekte eines Praktikums

Gewisse Sachverhalte, sofern sie Teil eines Praktikumsvertrages sind, sind unrechtmäßig. So darf ein Praktikumsverrtrag keinerlei Regelungen zu etwaigen Wettbewerbsverboten enthalten, sprich ein Praktkikumsvertrag darf dem Praktikanten beispielsweise nicht untersagen, sich im selben Bereich, in dem das Unternehmen tätig ist, selbstständig zu machen, so wie dies in einem normalen Arbeitsvertrag geregelt werden kann und oftmals auch wird. Des Weiteren ist es unzulässig, wenn der Praktikumsvertrag finanziell belastende Vereinbarungen enthält. Darunter fallen beispielsweise Entschädigungszahlungen, Vetragsstrafen, der Ausschluss oder die Beschränkung von Schadensersatzansprüchen bzw. die Pauschalisierung von Schadensersatzansprüchen.

Während eines Praktikums ist der Praktikant sozialversicherungspflichtig. Ab einem Verdienst von über 450 Euro im Monat muss der Arbeitgeber den Praktikanten bei der Sozialversicherung (Kranken-, Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung) anmelden und Beiträge leisten, die sich an der Höhe der Bezahlung orientieren. Normalerweise werden diese anteilsmäßig zur Hälfte von dem Lohn abgezogen. Die gesetzliche Versicherung des Arbeitgebers deckt auch eine Unfallversicherung ab, die unabhängig von Lohn oder von Dauer des Praktikums besteht und auf die der Praktikant im Schadensfall in jedem Fall zurückgreifen kann.

Sollte ein Praktikant Schäden während des Praktikums verursachen, so gilt entsprechend die Rechtssprechung zur Arbeitnehmerhaftung. Der sogenannte innerbetriebliche Schadensausgleich beinhaltet eine Haftungseinschränkung. Sofern es sich um eine einfache Fahrlässigkeit handelt, so hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Schadensersatz. Handelt es sich dabei um mittlere Fahrlässigkeit so wird eine Abwägung zwischen dem Verschulden des Arbeitnehmers und des Betriebsrisikos des Arbeitgebers vorgenommen und auf die Schadensersatzansprüche aufgerechnet. Sollte jedoch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so haftet der Arbeitnehmer in vollem Umfang für den von ihm verursachten Schaden.

6. Mitbestimmungsrecht des Praktikanten

Wie darf sich ein Praktikant in das Unternehmen einbringen? Generell sind alle Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens, in denen berufliche Fertigkeiten übermittelt werden, als berechtigt angesehen, bei der Unternehmensgestaltung mitzuwirken. Dazu gehört demnach auch der Praktikant. Zur Betriebsratswahl sind beispielsweise alle Arbeitnehmer zugelassen, die seit mindestens drei Monaten im Betrieb tätig sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sind diese Voraussetzungen gegeben, ist eine Mitwirkung bei der Betriebsratswahl auch für Praktikanten möglich.

7. Bindung des Praktikanten an das Unternehmen

Rechtliche Vereinbarungen, die das berufliche Fortkommen des Praktikanten nach Beendigung des Praktikums einschränken, sind unzulässig. Dies betrifft insbesondere Regelungen, die die den Praktikanten verpflichten, in Anschluss an sein Praktikum in ein Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber einzutreten. Auch Regelungen, die besagen, dass der Praktikant, falls er nicht eine bestimmte Zeit im Betrieb verbleibt, einen Teil der Ausbildungskosten zurückerstatten muss, sind rechtlich unzulässig. Es ist ebenfalls untersagt, den Praktikanten dazu zu verpflichten, sich zu einer bestimmten Zeit vor Beendigung des Praktikums für oder gegen eine Beschäftigung in dem Betrieb zu entscheiden. Diese Regelungen, die als Weiterarbeitsklauseln bekannt sind, sind rechtlich ebenfalls unzulässig und müssen nicht akzeptiert werden.

8. Rechte des Praktikanten bezüglich der Formalia innerhalb des Praktikums

Der Praktikant hat nach Beendigung des Praktikums unbedingt Anspruch auf ein schriftlich verfasstes Praktikumszeugnis. Darin müssen enthalten sein: Art, Dauer und Ziel der beruflichen Weiterbildung sowie im Praktikum erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten.

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