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Äußere Form des Praktikumsberichts

In ihrer äußeren Form ähneln universitäre Praktikumsberichte im Grunde universitären Hausarbeiten. Das bedeutet: Auch zu einem Praktikumsbericht gehört ein Titelblatt, ein Inhaltsverzeichnis und ggf. ein Literaturverzeichnis sowie ggf. ein Anhang.

Auf dem Titelblatt findet man in aller Regel Angaben zur Art des Praktikums, zum Unternehmen, zum Verfasser (inklusive Kontaktdaten und Matrikelnummer), zur Hochschule, zum Institut, zum Studiengang sowie zur Semesterzahl und zum Betreuer. Beachtet werden sollte, dass die einzelnen Hochschulen hierbei – wie auch bei den übrigen Punkten – oft unterschiedliche Vorstellungen von einem vollständigen Titelblatt haben. Gibt es einen universitäts- oder fachbereichsinternen Leitfaden, sollte man sich immer an diesen halten.

Praktikumsbericht

Praktikumsbericht ©iStockphoto/AntonioGuillem

Im Inhaltsverzeichnis werden alle Kapitel aufgeführt. Bei der Gliederung ist darauf zu achten, dass diese logisch ist und nicht unnötig viele Untergliederungen aufweist – dies könnte die Übersichtlichkeit gefährden. Eine neue Gliederungsebene wird zudem nur dann begonnen, wenn es mindestens zwei Unterpunkte gibt.

Das Literaturverzeichnis ist besonders dann von Bedeutung, wenn bei universitären Berichten wissenschaftliche Methoden angewendet werden oder wenn die Praxis mit wissenschaftlichen Theorien abgeglichen werden soll. Für Vorhaben dieser Art benötigt man natürlich Literatur, die zitiert und verzeichnet werden muss. Aber auch wenn wissenschaftliche Literatur keine wichtige Rolle beim jeweiligen Praktikumsbericht spielt, ist ein Literaturverzeichnis in aller Regel unerlässlich. Schließlich müssen Informationsquellen ebenfalls verzeichnet werden.

Ein Anhang kann dann eingerichtet werden, wenn beispielsweise Arbeitsproben oder Bescheinigungen dem Bericht beigefügt werden sollen. In Praktikumsberichten von Schülern findet man zudem häufig Fotos, die das Erlebte visualisieren sollen. Bei studentischen Praktikumsberichten ist dies nicht immer üblich – es sei denn, dass bestimmte Maschinen, Apparaturen etc. abgebildet werden sollen oder andere Gründe vorliegen, inhaltliche Beschreibungen auf diese Art zu stützen.

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